Lerntherapie dient der Behandlung von Lernstörungen wie die Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie, LRS) und/oder die Rechenstörung (Dyskalkulie). Häufig stehen noch andere Probleme damit in Verbindung, wie Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrationsprobleme usw. Diese entstehen häufig, weil die Kinder an ihre Grenzen stoßen, aber keine angemessenen Lösungen für den Umgang damit haben. Schlaue und begabte Kinder werden plötzlich als verhaltensauffällig erlebt.
Bei uns in der Praxis wird die Lerntherapie angewendet, die wissenschaftliche Erkenntnisse aus Pädagogik, Psychologie, Medizin und den Fachdidaktiken Deutsch und Mathematik zusammenfasst. Dabei steht das Erleben positiver Lernerfahrungen im Vordergrund. Neue Zugänge zur Schriftsprache sowie des mathematischen Denkens und Rechnens werden gefunden. Das Selbstvertrauen wird gestärkt und das Kind oder der Jugendliche entdecken ihr eigentliches Potential.
Lerntherapie ist immer eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Anzeichen für eine Rechenstörung
Anzeichen für eine Lese-Rechtschreibstörung
Das Lerntherapeutische Angebot
Es werden standardisierte und informellen Testverfahren, strukturierten Beobachtungen und Befragungen durchgeführt, die den Ist-Zustand, aber vor allem die Ressourcen des Kindes in den Blick nehmen. Mitunter ist die Zusammenarbeit mit Diagnostik-Einrichtungen erforderlich.
Darauf aufbauend wird gemeinsam mit allen Beteiligten ein Therapieplan mit Zielen entwickelt, der auf die individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Ressourcen des Kindes eingeht.
Die Mitarbeit der Eltern oder anderer Bezugspersonen ist erforderlich, damit sich Fortschritte dauerhaft festigen können.
Die Lerntherapie endet, wenn die besprochenen Ziele erreicht sind.
Finanzierung
Die Lerntherapie ist keine Leistung der Krankenkassen, da die Unterstützung und Förderung beim Erlernen des Lesens, Rechtschreibens oder Rechnens der Auftrag der Schulen, bzw. der Lehrkräfte der Schulen ist.
Leidet ein Kind oder Jugendlicher an einer chronischen Lernstörung, kann auf Antrag durch die Eltern eine Lerntherapie über das Jugendamt finanziert werden (§35a SGB VIII – „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“).
In unserer Praxis ist die Lerntherapie eine Privatleistung, d. h. die Eltern sind Selbstzahler.
Für weitere Informationen diesbezüglich kontaktieren Sie uns doch in der Praxis, via E-Mail oder rufen Sie unter
(030) 41 20 28 44 an.
Wir geben Ihnen gerne näher Auskünfte.